Mindestalkoholgehalt
Das wichtigste Kriterium für Spirituosen ist ihr Alkoholgehalt. Nach dem europäischen Spirituosenrecht müssen sie 15 % vol. oder mehr haben.
Im Einzelnen gelten folgende Mindestwerte:
40 % | Schwarzwälder Obstbrände, Whisky, Pastis |
38 % | Hefebrand, Topinambur |
37,5 % | Obstbrand (der nicht aus dem Schwarzwald ist), Obstgeist, Rum, Branntwein, Tresterbrand, Enzian, Gin, Aquavit, Wodka, Kornbrand |
36 % | Brandy/Weinbrand |
35 % | Getreidespirituose/Getreidebrand, Anis |
32 % | Korn |
30 % | Kümmel |
15 % | Liköre, alle anderen |
In allen Fällen sind auch höhere Alkoholgehalte möglich.
Produktbezeichnung
Einen echten Obstbrand erkennt man an der Produkt- oder Verkehrsbezeichnung. Entscheidend sind die Endsilben „-brand“ oder „-wasser“. Diese Silben unter Voranstellung der jeweils verwendeten Frucht besagen, dass es sich um einen echten Obstbrand handelt.
Ergänzend gibt es noch für einige Obstbrände Kurzformen, die sich im Laufe der Jahrzehnte vor dem Inkrafttreten des europäischen Spirituosenrechts eingebürgert hatten und ebenfalls als Produktbezeichnungen verwendet werden dürfen.
Die wichtigsten Produktbezeichnungen für Obstbrände sind:
- Kirschbrand oder Kirschwasser (Kurzform: „Kirsch“)
- Zwetschgenbrand oder Zwetschgenwasser (Kurzform: „Quetsch“)
- Pflaumenbrand oder Pflaumenwasser (Kurzform: „Pflümli“)
- Apfelbrand oder Apfelwasser
- Birnenbrand oder Birnenwasser
- Williamsbirnenbrand oder Williamsbirnenwasser (Kurzform: „Williams“)
- Mirabellenbrand oder Mirabellenwasser (Kurzform: „Mirabell“) etc.
Da aus jeder Obstsorte ein Obstbrand hergestellt werden kann, ist diese Spirituosenkategorie so vielfältig wie keine andere. Als Faustregel zum Erkennen eines echten Obstbrandes gilt dabei: auf die Endsilbe kommt es an!
Obstgeist
Ein Obstbrand unterscheidet sich von einem Obstgeist in der Herstellung. Bei einem Obstbrand wird das Obst eingemaischt, vergoren und anschließend destilliert, d.h. der gesamte Alkohol eines Obstbrandes stammt aus der jeweiligen Frucht.
Anders ist dies bei einem Obstgeist. Bei diesem wird das frische, unvergorene Obst in Alkohol eingelegt. Dadurch werden dem Obst die Geschmacksstoffe entzogen und diese gehen in das Obst-Alkohol-Gemisch (Mazerat) über. Man nennt diesen Vorgang „Mazeration“.
Das Mazerat wird sodann auf der Obstbrennerei destilliert. Die Destillation verläuft wie bei den Obstbränden. Obstgeist kann nur aus bestimmten, zuckerarmen Früchten, vor allem Beeren, hergestellt werden, nämlich aus
- Brombeeren (Rubus fruticosus auct. aggr.),
- Erdbeeren (Fragaria spp.),
- Heidelbeeren (Vaccinium myrtillus L.),
- Himbeeren (Rubus idaeus L.),
- Rote Johannisbeeren (Ribes rubrum L.),
- Schlehen (Prunus spinosa L.),
- Vogelbeeren (Sorbus aucuparia L.),
- Eberesche (Sorbus domestica L.),
- Stechpalme (Ilex cassine L.),
- Elsbeeren (Sorbus torminalis (L.) Crantz)
- Holunder (Sambucus nigra L.),
- Hagebutten (Rosa canina L.),
- Schwarze Johannisbeeren (Ribes nigrum L.),
- Bananen (Musa spp.),
- Passionsfrüchte (Passiflora edulis Sims),
- Cythera-Pflaumen (Spondias dulcis Sol. ex Parkinson),
- Mombinpflaumen (Spondias mombin L.).
Auch bei den Obstgeisten liegt der Alkoholgehalt i.d.R. bei 40 bis 42 % vol., also über dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestalkoholgehalt von 37,5 % vol.